Freiburg im Breisgau

Stadtkreis Freiburg i.Breisgau, Baden-Württemberg

Inzidenz-Verlauf der letzten 14 Tage

Freiburg im Breisgau hatte in den letzten fünf Tagen eine Inzidenz von unter 35. Aktuell gelten folgende Regeln:

Kontaktbeschränkungen

Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkungen

Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.

Maskenpflicht

In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:

  • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfebetreuung.
  • Für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und Schulkindergärten.
    Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt zu Kindern.
  • Im öffentlichen Personenverkehr
  • Beim Einkaufen
  • In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr bestimmt sind
  • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
  • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen
  • Während Veranstaltungen der Religionsausübung und Beerdigungen
  • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
  • In Arztpraxen
Außerdem gibt es eine FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
    Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist.

Bildung & Betreuung

  • Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen.
  • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell.
  • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.
  • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen möglich.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre anbieten.
  • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.
  • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. Theorieunterricht ist nur online möglich
  • Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt
  • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.

Einzelhandel
  • Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet
  • Auch der sonstige Einzelhandel darf öffnen.
Dienstleistungen
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Testkonzept für das Personal benötigt.
  • Das Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen.
Sport
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Testkonzept für das Personal benötigt.
  • Das Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen.
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Inzidenz-Verlauf der letzten 14 Tage

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